ID #1040
Frage: Ist die Signatur nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit noch gültig?
Antwort:
Vorausgesetzt
Sie haben in dem Zeitraum unterschrieben, in dem Ihr Zertifikat gültig
war, dann wird die damals erstellte Signatur auch nach Ablauf der
Gültigkeit Ihres Zertifikates als gültig ausgewiesen.
z.B.:
z.B.:
- Wenn Sie heute einen Vertrag signieren ist die Gültigkeit Ihres Zertifikates, mit dem Sie signiert haben, in spätestens 3 Jahren abgelaufen.
- Wenn jemand in 5 Jahren die Signatur prüft, ist sie trotzdem gültig
- Es wird immer geprüft: War das Zertifikat zum Signaturzeitpunkt noch gültig? Wenn ja, dann ist auch die Signatur gültig.
Ist
Ihr Herausgeberzertifikat (CA) abgelaufen und Sie signieren Dokumente
mit Ihrem Zertifikat, ist die Signatur trotzdem gültig. Es wird hierbei
geprüft, ob der Herausgeber zum Zeitpunkt der Herstellung Ihres Zertifikates ein gültiges Zertifikat besaß.
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