Personalausweis
Am 01. November 2010 hat die Bundesrepublik Deutschland einen neuen Personalausweis eingeführt. Der nur noch scheckkartengroße Ausweis trägt einen RFID-Chip, auf dem alle außen aufgedruckten hoheitlichen Daten (Name, Alter, Wohnort etc.) digital abgelegt werden können. Die neue Karte eignet sich damit auch im Internet als Ausweisdokument. Außerdem ist der RFID-Chip dafür geeignet, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur aufzuspielen. Der neue Personalausweis hat also zwei elektronische Funktionen: die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) und die Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur).
Die Online-Ausweisfunktion
Mit Hilfe der Ausweisfunktion können sich Inhaber des neuen Personalausweises ganz einfach online ausweisen, indem sie ihre Daten über das Internet an Behörden und Unternehmen übermitteln. Auch der Gegenüber identifiziert sich beim Einsatz des neuen Personalausweises eindeutig. Für einen erfolgreichen Online-Ausweisvorgang ist vorausgesetzt, dass der Bürger die Client-Software AusweisApp auf dem Rechner installiert und der Diensteanbieter einen eID-Server in seine Website eingebunden hat. Beide Komponenten verwenden für die Kommunikation Protokolle, die in der technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik TR-03112 (eCard-API-Framework) beschrieben sind.
Die Unterschriftsfunktion
Die elektronische Signatur auf dem Personalausweis ermöglicht es dem Ausweisinhaber, rechtsverbindlich elektronische Dokumente zu unterschreiben. Bei Ausgabe des Personalausweises ist diese Funktion nicht aktiviert. Bürger, die die elektronische Signatur nutzen wollen, müssen sich ein qualifiziertes Signaturzertifikat beantragen und selbst auf ihren Ausweis laden. Das Zertifikat wird von Zertifizierungsstellen ausgegeben, die bei der Bundesnetzagentur akkreditiert sind.
Hier erfahren Sie näheres zur Funktionsweise von elektronischen Signaturen.
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